AGB Stand: 13.02.2023
Vertragliche Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer
Leistungen des Brautpaares/Zahlungsplan
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Das Brautpaar verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung des vereinbarten Wunschpaket-Preises.
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Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung i. H. v. 50 % des Gesamtpreises fällig. Der entsprechende Betrag ist innerhalb von fünf Tagen nach Vertragsunterzeichnung auf das u. a. Konto zu zahlen.
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Der Restbetrag zzgl. der Fahrtkostenpauschale (s. u.) ist spätestens einen Monat vor der Trauung auf das u. a. Konto zu zahlen.
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Bei nicht fristgerechter Zahlung besteht von Seiten der Auftragnehmerin keine Verpflichtung zur Durchführung des Vertrages.
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Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Falle einer Mahnung Mahnkosten i. H. v. 12 Euro in Rechnung zu stellen.
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Bankverbindung bei der Stadt-Sparkasse Solingen (SOLSDE33XXX): Kontoinhaberin: Julia Hofmann, IBAN: DE21 3425 0000 0001 9427 54
Fahrtkosten
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Pauschale: 0,50 Euro/km (Hin- und Rückfahrt zum Traugespräch und zur Trauung) oder gem. Vereinbarung.
Übernachtungskosten:
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Bei größeren Distanzen können zusätzlich Übernachtungskosten anfallen (ab ca. 150 Kilometern, nach Absprache)
Auslandstrauungen:
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Nach Absprache, hierzu erstelle ich gerne ein individuelles Angebot.
Leistungen der Auftragnehmerin:
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur vertragsmäßigen Durchführung der Zeremonie gemäß der Leistungsbeschreibung des gebuchten Wunschpaketes. Sollte die Auftragnehmerin aus gesundheitlichen oder dringenden persönlichen Umständen bzw. aufgrund eines Falls von höherer Gewalt nicht zur Ausführung des Vertrages im Stande sein, so wird sie sich um entsprechenden Ersatz bemühen. Die Kosten für den Auftraggeber bleiben in diesem Fall gleich. Sollte der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der Termin aus o. g. Gründen durch die Auftragnehmerin ersatzlos abgesagt werden muss, sodass das Brautpaar keinerlei Leistung erhält, erhält der Auftraggeber sämtliche geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Andere individuelle Lösungen (z. B. Weitergabe der Rede, Brautpaar besorgt Ersatzredner) sind nach Absprache in einem solchen Fall möglich. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung des gebuchten Wunschpaketpreises (z. B. 50 % im o. g. Beispiel).
Stornierungsbedingungen:
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Bei Stornierungen von Seiten des Auftraggebers nach erfolgter Anzahlung bleiben folgende Zahlungsverpflichtungen bestehen:
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bis 12 Monate vor der Trauung - 25 % des Auftragswertes (die Hälfte der Anzahlung wird erstattet)
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Ab 12 Monate vor der Trauung - 50 % des Auftragswertes (die Anzahlung wird vollständig einbehalten)
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Ab 4 Monate vor der Trauung - 90 % des Auftragswertes
Besondere Umstände durch behördliche Anordnungen:
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Darf die Trauung aufgrund einer behördlichen Anordnung unter keinen Umständen stattfinden (z. B. pandemiebedingt, Corona-Virus), kann eine kostenlose Verschiebung auf einen anderen geeigneten Termin (nach Absprache) erfolgen. Bis dahin gezahlte Beträge werden nicht zurückgezahlt und für den neuen Termin einbehalten. Für den neuen Termin wird eine Vertragsänderung vorgenommen.
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Sagt der Auftraggeber die Trauung ganz ab, obwohl diese behördlich (wenn auch ggf. mit Einschränkungen) erlaubt wäre, gelten die o. g. Stornierungsbedingungen
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Möchte der Auftraggeber die Trauung gerne verschieben, obwohl die Durchführung dieser erlaubt wäre (z. B. aufgrund vorgeschriebener Einschränkungen), gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer Verschiebung im obersten Fall (Veranstaltung durch behördliche Anordnung untersagt). Zusätzlich wird ein Aufpreis von 10 % (bei Verschiebung mehr als 6 Monate vor dem Termin) bzw. 20 % (bei Verschiebung weniger als 6 Monate vor dem Termin) des Gesamtpreises fällig. Die Verschiebung unter diesen Umständen ist eine freiwillige Leistung der Auftragnehmerin Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat auf diese keinen Anspruch. Die Auftragnehmerin wird sich jedoch bemühen, dem Verschiebungswunsch nachzukommen. Sollte die Verschiebung nicht stattfinden, gelten die üblichen Stornierungsbedingungen für den Auftraggeber.
Sonstiges:
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Alle benötigten Materialien, wie Dekoration, Raumausstattung etc. für die Zeremonie (Stühle, Tisch, Traubogen, o. ä.), müssen vom Brautpaar bzw. der Location bereitgestellt werden (außer Technik für Rede/Gesang)
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Der Ort der Trauung muss so gestaltet sein, dass die Auftragnehmerin sowie die eingesetzte Technik während der Rede ausreichend gegen direkte Sonneneinstrahlung und Nässe geschützt sind.
Hinweis:
Die Auftragnehmerin weist ausdrücklich darauf hin, dass die freie Trauung keine rechtsgültige Eheschließung darstellt und die standesamtliche Eheschließung nicht ersetzt.
Anwendbares Recht:
Es gilt das deutsche Recht
Gerichtsstand:
Solingen
Haftung:
Haftungsansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Hinweis zur Umsatzsteuerpflicht:
Die Auftragnehmerin ist Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet.
Schlussbestimmung/salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Vertragsinhalte ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Vereinbarung im Übrigen nicht. Auftragnehmerin und Auftragnehmer verpflichten sich in einem solchen Fall, die ungültige/undurchführbare Bestimmung durch eine gültige/durchführbare Bestimmung zu ersetzten, die der ursprünglichen Bestimmung in Gänze bestmöglich entspricht.